Die Immobilien in Österreich sind in 3 Hauptgruppen unterteilt, welche den jeweilgen Raumordnunggesetzen unterliegen. Bei einem Immobilienkauf ist darauf zu achten, wie die Immobilien benützt werden können.
"Hauptwohnsitz"
Der Hauptwohnsitz eines Menschen ist jener Ort der Unterkunft, welcher als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen bezeichnet wird. Den Mittelpunkt der Lebensbeziehungen kennzeichnen insbesondere folgende drei Kriterien:
"Zweitwohnistz / Freizeitwohnsitz"
Gebäude, Wohnungen oder sonstige Gebäudeteile, die nicht der Befriedigung eines ganzjährigen, mit dem Mittelpunkt der Lebensbeziehungen verbundenen Wohnbedürfnisses dienen, sondern Aufenthalt während des Urlaubs, der Ferien, des Wochenendes oder sonst nur zeitweilig zu Erholungszwecken, nicht länger als 180 Tage im Jahr.
Zweitwohnsitze und Freizeitwohnsitze sind in allen Bundesländer spezifisch definiert und reguliert!
"Touristische Vermietung"
Sind Gebäude mit Wohnungen, die den Status - "Touristische Vermietung" - besitzen und zur kurzfristigen Vermietung an touristische Gäste geeignet sind. Die Eigennutzung durch Eigentümer ist nach dem Gesetz nicht vorgesehen. Es handelt sich um ein klares Investitionmodel.
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